Audit-Ready Recovery
Audit-Ready Recovery beschreibt einen Wiederherstellungsprozess, dessen Kontrollen, Tests und Ergebnisse so dokumentiert sind, dass sie gegenüber internen Prüfern, Kunden oder regulatorischen Stellen nachvollziehbar belegt werden können. Der Begriff ist kein einheitlich normierter Standard, sondern fasst die Verbindung von Recovery-Fähigkeit und prüfbarer Evidenz zusammen.
Dazu gehören typischerweise dokumentierte Verantwortlichkeiten, Aufbewahrungsregeln, Testprotokolle, Zeitstempel, Freigaben und Nachweise darüber, welche Recovery Points geprüft und erfolgreich wiederhergestellt wurden. Entscheidend ist, dass nicht nur Richtlinien vorhanden sind, sondern die tatsächliche Funktionsfähigkeit der Wiederherstellung wiederkehrend nachgewiesen werden kann.
Audit-Ready Recovery unterstützt Governance und Sicherheit sowie das Business Continuity Management. Unternehmen erhalten dadurch belastbare Informationen darüber, ob ihre Recovery-Prozesse nicht nur geplant, sondern im Ernstfall auch praktisch und nachvollziehbar durchführbar sind.